Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)

Hans, Sonntag, 17.05.2009, 21:24 (vor 5674 Tagen) @ Thomas

Sehr geehrter Thomas, wiederholt haben Sie sich im Forum zum BE-Tarif der Debeka in dem Sinne geäußert, dass Sie diesen für (fast) unverzichtbar halten. Ich habe daraufhin meine Debeka-Versicherungsbedingungen studiert und bin zu folgendem Ergebnis gelangt: Der BE-Tarif der Debeka erfaßt weder ärztliche noch zahnärztliche Leistungen. Besonders berechnete zahntechnische Leistungen sind auf 4100 € als beihilfefähig(!) gedeckelt. Die (Krankenhaus-)Tagegelder von 11 bis 22 € ,zT auf 4 Wochen begrenzt, rechtfertigen keine Prämie von (bei mir) ca. 10 € pro Monat. Hilfsmittel werden nur wenn sie beihilfefähig sind und nur bis zur beihilfefähigen Höhe erstattet, wobei die Beihilfe-Liste allerdings nicht abschließend ist(insoweit verstehe ich Ihre Ausführungen zur begrenzten Hilfsmittelliste der Debeka nicht). Dies scheint der einzige wichtige Anwendungsfall zu sein.Für Brillen , für die geringe beihilfefähige Kosten (72 € für Einstärkegläser, 20 € für Brillenfassungen) geregelt sind, läuft der Tarif aber eigentlich (angesichts der tatsächlichen Kosten) leer, offenbar werden Kulanzleistungen erbracht. M.E. gibt es für den BE-Tarif der Debeka außer Nichtbrillen-Hilfsmittel keine nennenswerten Anwendungsfälle. Oder können Sie mir einen nennen, der eine Monatsprämie von 10 €, gezahlt über Jahrzehnte, rechtfertigt?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum