Re: Auszug Satzung Barmer. Strafbeitrag, wenn Partner nicht GKV (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Samstag, 19.05.2007, 17:53 (vor 6398 Tagen) @ Nimms leicht

Hallo,

ich bin mir sicher, dass diese Regelung vor keinem Sozialgericht Bestand hätte. Ich denke damit ist § 33b SGB I gemeint: § 33b
Lebenspartnerschaften
Lebenspartnerschaften im Sinne dieses Gesetzbuches sind Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Guck mal hier unter § 15 Abs.6 d der Satzung der DAK, da ist es etwas ausführlicher beschrieben http://www.dak.de/content/filesopen/Satzung010407.pdf

SLG, Shops


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