Auszug Satzung Barmer. Strafbeitrag, wenn Partner nicht GKV (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht, Freitag, 18.05.2007, 20:22 (vor 6399 Tagen) @ Shoppingqueen

.(7) Bei der Beitragsbemessung für die freiwilligen Mitglieder sind auch die Einnahmen der Ehegattin/des Ehegatten oder derLebenspartnerin/des Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn diese/dieser nicht in der gesetzlichen Krankenversicherungversichert ist. Der Beitragsbemessung wird die Hälfte der nachgewiesenen monatlichen Einnahmen beider Eheleute oderLebenspartner(innen) bis zur Hälfte der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt, es sei denn,die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes übersteigen diesen Betrag. .


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum