Versicherungspflicht ab 1.4.2007 (Krankenkassenrecht)

Martin @, Freitag, 18.05.2007, 14:51 (vor 6399 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zur Versicherungspflicht ab 1.4.2007.

Ich bin zurzeit nicht krankenversichert (da wegen Jobverlust im Februar 2007 vom Arbeitgeber abgemeldet) und somit der GKV zuzuordnen.

Im März habe ich meine ehemalige GKV angeschrieben und hierzu befragt.

Erst jetzt schreibt mir meine ehemalige Krankenkasse, ich solle mich ab Februar freiwillig nachversichern. Dies wäre auch nur im unmittelbaren Anschluss an meine Pflichtversicherung möglich.

Ich will mich aber erst ab 1.4.2007 als "Nicht-Versicherter" versichern, schließlich bin ich ja auch hierzu per Gesetz verpflichtet.

Wonach richtet sich der Beitrag für diesen Personenkreis, ich verfüge nämlich über kein Einkommen? Ist dieser wie bei der freiwilligen Versicherung?

Muss ich mit Säumniszuschlägen rechnen? Schließlich habe ich die Krankenkasse bereits im März angeschrieben und bisher habe ich auch keine Leistungen in Anspruch genommen.

Gibt es überhaupt ein Gesetz, dass mich gegenüber der ehemaligen Krankenkasse verpflichtet, Auskunft über meinen derzeitigen Versichertenstatus zu geben?

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Viele Grüße

Martin


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