Re: Auszug Satzung Barmer. Strafbeitrag, wenn Partner nicht GKV (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Samstag, 19.05.2007, 13:17 (vor 6398 Tagen) @ Nimms leicht

Hallo,
damit ist ganz sicher der gleichgeschlechtliche Lebenspartner der eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeint.... Ein Anruf kann Klarheit bringen, leider stellt die Barmer ihre Satzung nicht online. Scheint also ein großes Geheimnis zu sein *ggg
Alles andere wäre auch (ausser wie von mir beschrieben) nicht gesetzeskonform.

LG, Shops


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