Re: Auszug Satzung Barmer. Strafbeitrag, wenn Partner nicht GKV (Krankenkassenrecht)
Der eingetragene Lebenspartner ohne Einkommen ist mit GKV Partner in dessen GKV kostenlos mitversichert.
Es bestünde damit keine Not, eine Regelung für die freiwillige Versicherung zu treffen.
Wir finden aber in der Satzung der Barmer eine Regelung für Lebenspartner und deren Beitragssituation.
Diese Lebenspartner sind nicht die "Eingetragenen Lebenspartner" , die ihr hier so schon holprig als Homosexuelle beschreibt.