Re: Auszug Satzung Barmer. Strafbeitrag, wenn Partner nicht GKV (Krankenkassenrecht)

nimms leicht, Samstag, 19.05.2007, 17:10 (vor 6398 Tagen) @ Thomas

Der eingetragene Lebenspartner ohne Einkommen ist mit GKV Partner in dessen GKV kostenlos mitversichert.

Es bestünde damit keine Not, eine Regelung für die freiwillige Versicherung zu treffen.

Wir finden aber in der Satzung der Barmer eine Regelung für Lebenspartner und deren Beitragssituation.
Diese Lebenspartner sind nicht die "Eingetragenen Lebenspartner" , die ihr hier so schon holprig als Homosexuelle beschreibt.


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