Re: Versicherungspflicht ab 1.4.2007 (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Freitag, 18.05.2007, 17:49 (vor 6403 Tagen) @ Nimms leicht

Hallo,

ich meine, dass das Einkommen eines Lebenspartners (Bedarfsgemeinschaft) nur dann herangezogen wird, wenn man statt der 1837,50 € Mindestbemessung bei Selbständigen in die neue verminderte Mindestbemessung von 1225 € kommen möchte (Durchführungsbestimmungen fehlen leider noch).

Bei Dir ist es eher so, dass Du in den "Hausfrauentarif" kommst. Wenn Du kein Einkommen hast, ist das fiktive Einkommen bei Dir 816,67 € und der Beitrag (je nach Kasse) dann 130 € m tl. Und die wirst Du doch haben, ansonsten stände DIr ja auch Hartz IV zu. Und für 130 € ist diese Vollversicherung ein Schnäppchen.
Hast Du natürlich noch Zinseinkünfte oder Mieteinnahmen, denn zählt auch das höhere Bruttoeinkommen.

LG, Shops

P.S. Du kannst den 1.4. nehmen, lass Dir keinen Bären aufbinden. Aber es ist dann auch der 1.4., selbst wenn Du es Dir erst nächsten Monat überlegst


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