Re: Auszug Satzung Barmer. Strafbeitrag, wenn Partner nicht GKV (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht, Samstag, 19.05.2007, 13:39 (vor 6398 Tagen) @ Shoppingqueen

http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Die_20Barmer/Daten_20_26_20Fakten/Satzungen/Satzung_20Barmer,property=Data.pdf

Hallo Shoppingqueen,

anbei der Link zur Barmer. Typisch auch für andere Anbieter. Es zählt das Einkommen eines "beliebigen" Lebenspartners.

Wer als Mitglied etwas verschweigt, macht, nach womöglich jahrelangem Stillhalten seitens der Verwaltung, Bekanntschaft mit dem Säumniszschlag von 5% PRO MONAT . Ein gute Geldanlage der GKV.


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