Re: BKK für Heilberufe lenkt ein nach Beschwerde (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 07.02.2009, 12:41 (vor 5768 Tagen) @ R. Steinhoff

Hallo,
na, dann ist doch alles so entschieden worden wie es hier im Forum auch gesagt wurde.

Rechtsverfolgungskosten können geltend gemacht werden. !!!!!

Gruß

Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum