Re: BKK für Heilberufe macht Ärger (Krankenkassenrecht)
Hallo,
da scheint es aber in der Vergangenheit unterschiedliche Handhabungen bei den Kassen gegeben haben.
Wenn bei uns ein Beamter in der Vergangenheit, also Ende der Mitgliedschaft vor dem 31.12.2008, seine Mitgliedschaft gekündigt hat
dann musste er keine Anschlussversicherung nachweisen denn in der
Vergangenheit gehörte der Beamte (aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.04.2007 wurde dies nicht verändert) nicht verpflichtet überhaupt eines Krankenversicherung zu haben.
Ich bin auch der Auffassung das der § 175 SGB V. sowieso nicht für Beamte gilt !!
Gruß
Czauderna