Re: BKK für Heilberufe macht Ärger (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Samstag, 24.01.2009, 19:27 (vor 5781 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
bei einem Wechsel in die PKV (oder auch teils Beihilfe) sind sie verpflichtet innerhalb der Kündigungsfrist einen Nachweis einer Krankenvollversicherung beizubringen. In Ihrem Fall wäre das irgendwas vom Dienstherrn plus den PKV-Vertrag. Tun Sie das nicht, platzt die Kündigung.

Wird jeden Tag in der Praxis so gemacht, selbst Schuld, wenn man die Kündigungsbestätigung nicht liest und die Sachen nicht beibringt.Ich verweise auf § 175 Abs.4 SGB V.
" Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist."

Das sollte der PKV-Vertreter eigentlich wissen und auch in die Wege leiten, denn er bekommt eine stattliche Provision.

LG, Shops


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