Re: Frau (Krankenkassenrecht)
Hallo,
sehe ich eigentlich genau so wie Sie.
Für Beamte galt ab 01.04.2007 diese Pflicht zur Versicherung
nicht - diese wurde für bestimmte Beamtengruppen meines Wissens nach erst zum 01.01.2009 eingeführt.
Dies würde bedeuten, der GKV-Kasse war es ziemlich egal ob Sie nach dem Ende der GKV Mitgliedschaft woanders eine
Krankenversicherung (ganz oder teilweise) abgeschlossen
haben.
Ihre letzte Kasse war zwar eine GKV-Kasse, da diese aber keine Teilversicherungen anbieten können, bleibt für Sie
nur die PKV ab dem 01.01.2009 übrig - meine ich jedenfalls.
Gruß
Czauderna