Re: BKK für Heilberufe macht Ärger (Krankenkassenrecht)

R.Steinhoff, Dienstag, 27.01.2009, 17:33 (vor 5778 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

ich habe mich beim BVA erkundigt. Auch das LBV(Landesamt für Besoldung und Versorgung) schreibt, dass die Vollversicherungspflicht für Beamte erst ab 1.1.2009 wirksam geworden ist. Vorher war also eine Beihilfeberechtigung völlig ausreichend. Die meisten Beamten haben aber in der Praxis dennoch eine PKV abgeschlossen. Verpflichtet waren sie dazu nicht. Der BKK für Heilberufe habe ich folgende Frage gestellt: Was wäre, wenn ich keine zusätzliche KV abgeschlossen hätte nach meiner Kündigung bei der BKK zum 31.5.2008, was ja bis 31.12.2008 völlig in Ordnung war? Welchen Nachweis hätte ich der BKK für Heilberufe dann schicken sollen?????? Die Antwort ist mir die BKK bis heute schuldig geblieben. Sie versuchen nämlich, so lange wie irgend möglich, Beiträge ihrer Mitglieder zu ergattern, weil es mittlerweile um jeden einzelnen Beitrag geht in einem harten Konkurrenzkampf ums Überleben. Die Methoden sind mehr als fragwürdig. Meinen Widerspruch haben sie schon seit 7 Monaten in Bearbeitung!!!! Zwischendurch Zahlungsaufforderungen und Vollstreckungsankündigungen. So versucht man, die Leute mürbe zu machen.
Gruß
Steinhoff


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