Re: Frau (Krankenkassenrecht)

R.Steinhoff, Montag, 19.01.2009, 19:06 (vor 5786 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Der GKV war und ist nicht egal, ob und wo ich mich für die restlichen 30 % versichere. Sie hat meine Kündigung im April 2008 zum 31.5.2008 für unwirksam erklärt, da Sie auf einem schriftlichen Nachweis meiner Neuversicherung bei einer PKV besteht, was aber auch m. E. nicht erforderlich ist, da die Vollversicherungspflicht u. a. für Beamte ja erst zum 1.1.2009 Pflicht geworden ist (Auskunft BVA im Januar 2009).
Ich habe mich übrigens rechtzeitig bei einer PKV versichert.

Meinen Widerspruch vom Juni 2008 wird die GKV nach eigenen Angaben erst Mitte/Ende Februar 2009 entscheiden. Da hat man mächtig geschlampt bzw. herausgezögert. In der Zwischenzeit sendet die GKV mir seit Juli 2008 in regelmäßigen Abständen Zahlungsaufforderungen bzw. Vollstreckungsankündigungen. In unerquicklichen Gesprächen mit der GKV verweisen die Mitarbeiter auf die Versicherungspflicht auch für mich seit dem 1.4.2007.
Ich werde das BVA um eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit bitten und eine Beschwerde einreichen u. a. auch über zu hoch berechnete Beitragsforderungen, die erst durch meinen Widerspruch auf das realistische Maß gesenkt wurden. Der GKV war das keine Entschuldigung wert. Möglicherweise steht dieser Krankenkasse das Wasser bis zum Hals und nun versucht sie, mit derartigen Methoden Geld an Land zu ziehen.
Gruß
R.Steinhoff


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