Re: BKK für Heilberufe macht Ärger (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Freitag, 23.01.2009, 17:20 (vor 5782 Tagen) @ R.Steinhoff

Hallo,

nbatürlich Widerspruch einlegen, wobei der 29.02.2009 meiner Meinung nach nicht Grund sein darf, handelt es sich offensichtlich
um einen Schreibfeheler.
Aber das Datum, der 28.02.2009 - wie soll sich der begründen.
Als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse endet die Mitgliedschaft
nur durch eine schriftliche Kündigung und das bedeutet, wenn eine
Mitgliedschaft zum 28.02.2009 beendet werden soll dann muss die
schriftliche Kündigung im Dezember 2008 bei der Kasse eingegangen sein. Ich kann Ihren Schilderungen nirgendwo entnehmen dass Sie im Dezember gekündigt haben.
Von daher kann das von der Kasse genannte Datum nicht passen.
Also Widerspruch (schriftlich).
Gleichzeitig würde ich anfragen ob die Aussetzung der Vollstreckung durch die Kasse gleichbedeutend ist mit der Tatsache dass die Kasse ggf. erst nach der Entscheidung ihres
Widerspruchsausschusses auf evtl. Beitragszahlung besteht.

Gruß

Czauderna


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