Re: BKK für Heilberufe macht Ärger (Krankenkassenrecht)

R.Steinhoff, Freitag, 23.01.2009, 14:24 (vor 5782 Tagen) @ Czauderna

Hallo mal wieder,
ich befürchte, wenn ich die Beiträge an die BKK für Heilberufe überweise, dass ich diese nie wieder sehen werde bzw. das Verfahren der Rückerstattung endlos hinziehen wird. Durch einen Anruf beim Hauptzollamt Aachen konnte ich die Vollstreckung bis zum 28.2.09 aussetzen. Mein Widerspruch (eingereicht am 12.6.2008!) wird ja erst dann endgültig entschieden. In einem kürzlichen Schreiben teilte mir die BKK für Heilberufe mit, dass meine "Einwände (wurden) erneut geprüft - dennoch konnten wir keine für Sie positive Entscheidung treffen."

Weiter schreiben sie "Wir werden Ihr Anliegen nun dem Widerspruchsausschuss zur Beratung vorlegen. Über das Ergebnis benachrichtigen wir Sie in der 9. Kalenderwoche."
Meine Frage: Was soll dieser Eiertanz?
Die BKK schreibt, dass meine Mitgliedschaft nun am
29.2.2009 endet. Muss ich jetzt nochmals Widerspruch gegen diese Festsetzung einlegen? (Ich will ja erreichen, dass meine Kündigung zum 31.5.08 wirksam war) Außerdem gibt es keinen 29.2.2009.
Ich spiele mit dem Gedanken, beim Sozialgericht Klage einzureichen, da das BVA ja ein "zahnloser Tiger" ist. Wie sehen Sie die Lage?
Grüsse
R. Steinhoff


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