Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Pisolo @, Mittwoch, 29.04.2009, 09:19 (vor 5687 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

diese Befreiung wäre dann allerdings keine definitive, sondern eine temporäre: Nämlich für die Zeit des jetzigen Vertrages bei dem jetzigen Arbeitgeber.
Im Sommer wird sich daran erneut eine Elternzeit anschliessen (vielleicht für ein Jahr), da wäre ich dann auch nicht versicherungspflichtig. Was, wenn ich danach bei einem NEUEN Arbeitgeber eine halbe Stelle annehme, sagen wir mal für 25.000 € p.a. (eine volle Stelle läge über der JAEG)? Muss ich dann in die GKV?
Ziel wäre es ja, irgendwann einmal endgültig von der GKV-Pflicht befreit zu werden...

Gruß,
Pisolo


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