Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 29.04.2009, 08:56 (vor 5687 Tagen) @ Pisolo

Hallo,
die Auskunft ist meines Erachtens zwar richtig - hat aber mit deinem speziellen Fall nichts zu tun - denn deine Arbeitszeit reduziert sich um die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit und demzufolge auch dein Gehalt und deshalb halte ich die Möglichkeit in deinem Fall für eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und einem Verbleib in der PKV für möglich.
Gruß
Czauderna


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