Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse (Krankenkassenrecht)
Hallo Czauderna, Hallo Forum,
ich habe heute mit der AOK Berlin telephoniert, dort liegt nur die Befreiung für die Zeit im AiP vor, nicht für die Elternzeit. Allerdings sagte die Dame, in der Elternzeit müsse niemand befreit werden, das ginge automatisch.
Darüberhinaus sei jedoch zu beachten, dass eine endgültige Befreiung nur dann beantragt werden könne, wenn der Grund für die Versicherungspflicht der sei, dass die Erhöhung der JAE-Grenze bei gleichbleibendem Gehalt zu einer Unterschreitung dieser führe. NUR in diesem Fall sei eine endgültige Befreiung möglich.
Der von mir geschilderte Fall führe zu keiner Befreiungsmöglichkeit.
Was habe ich nun davon zu halten?
Gruß,
Pisolo
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Pisolo,
27.04.2009, 22:02
- Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse -
ratte1,
27.04.2009, 22:26
- Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse - Pisolo, 27.04.2009, 22:31
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Czauderna,
27.04.2009, 22:33
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Pisolo,
27.04.2009, 22:40
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Czauderna,
28.04.2009, 12:44
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Pisolo,
28.04.2009, 22:20
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Czauderna,
29.04.2009, 08:56
- Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse - Pisolo, 29.04.2009, 09:19
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Czauderna,
29.04.2009, 08:56
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Pisolo,
28.04.2009, 22:20
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Czauderna,
28.04.2009, 12:44
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Pisolo,
27.04.2009, 22:40
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ratte1,
27.04.2009, 22:26