Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Pisolo @, Montag, 27.04.2009, 22:31 (vor 5692 Tagen) @ ratte1

Hallo ratte1,

Danke für die schnelle und klare Antwort.

1. Das AiP liegt zu weit zurück, das wird vom 5-Jahreszeitraum gar nicht tangiert, ich hatte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt um zu zeigen, dass ich nie in der GKV war.

2. Hätte einem Antrag in der Elternzeit - so ich ihn denn gestellt hätte - unbedingt stattgegeben werden müssen? Oder hätte der womöglich auch abgelehnt werden können und wenn "ja": Aus welchen Gründen? So wie ich das jetzt sehe, hätte dieser ja ebenfalls bei der AOK gestellt werden müssen. Wenn er in jedem Fall angenommen worden wäre, macht es doch nun keinen Sinn zu sagen: "Du hast keinen Antrag gestellt!", oder?

Pisolo


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