Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Pisolo @, Montag, 27.04.2009, 22:40 (vor 5691 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

ebenfalls vielen Dank für die schnelle und erfreulichere Nachricht! ;-)

Ja, die Beiträge wurden an die AOK Berlin abgeführt, der jetzige Streit wird mit der AOK Köln geführt. Letztere hat nach eigenen Aussagen bereits bei der AOK Berlin angefragt und als Auskunft erhalten, dass keine Beiträge eingezahlt worden sind. Eine direkte Befreiung oder ein Nachweis darüber lag aber offenbar nicht vor. Vielleicht sollte ich da doch noch einmal selbst vorstellig werden.

Kleine Nachfrage: Was ist DEÜV?

Zweite Nachfrage: Die Regelung in der Elternzeit (Verbleib in der PKV) wird auch nicht davon tangiert, dass ich in dieser Zeit auf selbstständiger freiberuflicher Basis dazuverdient habe? Das waren ein paar 1000,- € in einem Jahr.

Vielen Dank für die spätnächtliche Hilfe,

Pisolo


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