Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich sehe keine Möglichkeit.
Die Versicherungsfreiheit während der AiP-Zeit und auch während der Elternzeit kommt nur auf Antrag
zustande. Ein Antrag ist offensichtlich nicht gestellt worden. Damit ist während dieser Zeit Versicherungspflicht eingetreten, auch wenn das bisher offensichtlich nicht beachtet wurde, es ist nunmehr zu berichtigen.
Ob der AG für Vermögensschäden durch die nunmehr rückwirkend während dieser Zeiten bestehenden Doppel- Versicherung sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Versicherung aufkommen muss, müsste noch geklärt werden.
Die AOK handelt jedoch m.E. völlig korrekt, jedes andere Vorgehen würde gegen das geltende Recht verstoßen.
Freundliche Grüße
ratte1
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Pisolo,
27.04.2009, 22:02
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ratte1,
27.04.2009, 22:26
- Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse - Pisolo, 27.04.2009, 22:31
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Czauderna,
27.04.2009, 22:33
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Pisolo,
27.04.2009, 22:40
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Czauderna,
28.04.2009, 12:44
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Pisolo,
28.04.2009, 22:20
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Czauderna,
29.04.2009, 08:56
- Re: Endgültige Befreiung aus der gestzlichen Krankenkasse - Pisolo, 29.04.2009, 09:19
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Czauderna,
29.04.2009, 08:56
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Pisolo,
28.04.2009, 22:20
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Czauderna,
28.04.2009, 12:44
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Pisolo,
27.04.2009, 22:40
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ratte1,
27.04.2009, 22:26