Re: Familienversicherung bei getrennt Lebenden (Krankenkassenrecht)

GKVler, Dienstag, 15.09.2009, 10:08 (vor 5547 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo!!!

deine "Quellenangabe" hatte mit dem hier geschilderten Fall leider nur insofern zu tun, als es sich in beiden Fällen um die Familienversicherung von Stiefkindern handelt

auf der einen Seite: ein getrennt lebendes Ehepaar, Mann hat einen Vollzeitjob und Mitglied GKV, Frau nur einen Minijob und familienversichert, Stiefkind bekommt (wahrscheinlich keinen Unterhalt mehr von Mann, aber vom leiblichen Vater

auf der anderen Seite: zusammenlebendes Ehepaar, Mann Vollzeitjob und Mitglied GKV, Frau selbstständig tätig und PKV-versichert, hier ist zu prüfen, wenn den Unterhalt trägt

=> zwei völlig verschiedene Sachverhalte mit unterschiedlichen Ergebnissen!!

wie gesagt, man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen

wenn du Quellenangaben verteilen willst, dann bitte solche, die thematisch passen

P.S.: jetzt weiß ich endlich, wem ich die schönen Gespräche zu verdanken habe, in denen ich den Versicherten zunächst mal von einer völlig falschen Meinung abbringen muß. Bis heute hatte ich mich immer gefragt, wie die darauf kommen...manchmal ist es wirklich besser, gar nix zu wissen als dieses profunde Halbwissen mit dem Glauben, alles besser zu wissen

Gruß GKVler


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