Re: Arbeitslos, Beibehaltung der PKV (Krankenkassenrecht)

SuM @, Samstag, 05.09.2009, 15:19 (vor 5557 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhrl,

stehe vor einem ähnlichen Problem wie Roman, und der Ausweg hört sich interessant an. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Muss das Gewerbe dann neu angemeldet werden oder íst das auch mit einem bereits bestehenden, ruhenden Gewerbe möglich?
Wie lange muss dieses Konstrukt mit dem Angestellten denn bestehen, damit dieser Weg gangbar ist?
Und kommen bei der Version irgendwelche Prüfungs- und Nachweispflichten auf einen zu (außer natürlich der legalen Abführung der Abgaben) - mit anderen Worten - ist dieses Konstrukt bekannt und wird deshalb von entsprechenden Institutionen besonders genau geprüft (z.B Wirtschaftlichkeit, Scheinselbständigkeit, etc.?)

Viele Grüße
SuM


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