Re: Arbeitslos, Beibehaltung der PKV (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 04.09.2009, 13:52 (vor 5558 Tagen) @ Roman

Du kannst nur dann in der PKV verbleiben und bekommst den gesetzlichen Zuschuss von rund 153€ für KV+PVN falls Dein Vertrag schon mindestens 5 Jahre bestanden hat -> unter Punkt 2.1. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Uebernahme-Beitragserstattung.pdf
Hier oft beschriebener Ausweg: wenn Du bei Arbeitsaufnahme egal ob Du dann pflichtig wirst oder nicht parallel eine gewerbliche Tätigkeit anmeldest und in dieser entweder a) mehr verdienst und Zeit investierst, als im Angestelltenverhältnis oder b) da wieder selbst einen abhängig Beschäftigten - Gehalt mehr als 400,00€ - führst, wärst Du definitiv nicht versicherungspflichtig. Im kassendeutsch gesprochen wird die Zutrittsberechtigung verwehrt und Du hättest Dein Ziel erreicht. Die PKV kannst Du dann während der Arbeitslosigkeit durch eine Ruhensvereinbarung mit dem Versicherer kostenlos weiterführen. Andernfalls willkommen im Club auf mindestens 3 Jahre. Fragen? e-mail


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum