Arbeitslos, Beibehaltung der PKV (Krankenkassenrecht)

Roman, Freitag, 04.09.2009, 12:38 (vor 5558 Tagen)

Hallo,


Ausgangssituation:
Seit 01.04.09 bin ich arbeitslos und war von 15.07.04 bis 31.12.08 freiwillig versichert. Ab dem 01.01.09 bin ich in der PKV.


Mein Ziel ist es, sofort bei Wiederaufnahme einer neuen Arbeit (natürlich vorausgesetzt ich liege über der Beitragsbemessungs- grenze) weiterhin in der PKV zu verbleiben.

Beim Arbeitsamt wurde mir gesagt dies sei (nur dann) möglich, wenn ich während der Arbeitslosigkeit in der PKV bleibe und die Beiträge hierfür selbst entrichte.

Ist dies so richtig? Ich habe nämlich schon verschiedenste Aussagen hierzu gehört.

Konkret:

1. Kann ich durch die private Bezahlung meiner PKV ohne 3 Jahre Wartezeit nach Aufnahme einer neuen Arbeit in der PKV verbleiben?

2. Wenn ja, kann dies NUR durch meine freiwillige Übernahme der Krankenversicherungskosten sichergestell werden, oder hätte ich auch in die GKV wechseln nach Aufnahme einer neuen Arbeit ohne Wartefrist zurück in die PKV wechseln können?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Roman


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