Re: Familienversicherung bei getrennt Lebenden (Krankenkassenrecht)

gast, Montag, 14.09.2009, 06:31 (vor 5548 Tagen) @ GKVler

ja so verstehe ich auch kundenberatung und nicht das um sich werfen mit §§. unser herr röhl denkt immer, dass er mit seinen zitieren von dem ihn bekannten ca. 5 sgb §§ kompetent ist und alle anderen nicht mithalten können.


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