Re: Familienversicherung bei getrennt Lebenden (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 13.09.2009, 11:29 (vor 5549 Tagen) @ Joachim Röhl

Weil Du die zitierte Rechtsgrundlage offensichtlich übersehen haben mußt, Wolfgang aber nicht.

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nee hab ich nicht...

meine Erfahrung hat mich aber gelehrt, dass viele Otto-Normal-Verbraucher Gesetzestexte nicht lesen möchten
darüber hinaus wissen viele, die den Begriff "überwiegender Unterhalt" nicht, was darunter zu verstehen ist - das geht mir, wenn z. B. der Kfz-Mechaniker irgendwas zum Auto erzählt ähnlich - für ihn ist das ganz klar, für mich mangels Fachwissen aus dem Bereich eben nicht

selbst du, der sich mit der Materie beschäftigt, liegst oft genug bei deinen §§-Nennungen daneben, vergisst irgendwas wesentliches oder legst die von dir genannten §§ falsch aus...

deshalb werf ich die Leute, mit denen ich zu tun habe, nicht mit irgendwelchen Paragraphen zu (was ich aber durchaus auch kann, wenns gewünscht wird), sondern versuche das, was darin steht und die Auswirkungen daraus verständlich zu erklären. Das ist meine Version von "Kundenberatung".

Gruß GKVler


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