Re: Familienversicherung bei getrennt Lebenden (Krankenkassenrecht)

GKVler, Freitag, 11.09.2009, 10:50 (vor 5551 Tagen) @ Wolfgang

Das 1. Kind ist von einem anderem Vater und der zahlt jeden Monat 300,00 EUR Unterhalt und ist privat krankenversichert.


dann Achtung! dieses Kind ist/war dein Stiefkind - und Stiefkinder haben nur dann Anspruch auf Familienversicherung, wenn du den "überwiegenden Unterhalt" gewährleistest. Und das ist seit dem Auszug deiner Frau nicht mehr der Fall (es sei denn du überweist tatsächlicht jeden Monat Geld für das Kind, was ich mir aber nicht vorstellen kann).

Lange Rede kurzer Sinn: das Kind ist nicht mehr familienversichert

Ruf bei deiner Kasse an und sag denen Bescheid (xy ist nicht dein Kind und deine Frau und du leben seit dann und dann getrennt) - die Kasse wird sich dann wahrscheinlich um den Rest kümmern

Gruß GKVler


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