Re: Familienversicherung bei getrennt Lebenden (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 15.09.2009, 08:40 (vor 5547 Tagen) @ GKVler

Leute lest Ihr nicht, es ging doch hier um den von Dir nur beispielsweise zitierten "überwiegender Unterhalt", wo Du der Auffassung bist Verweise bringen nix und besser sei man würde es volkstümlich erklären, weil viele kein Interesse hätten die Quellenangaben zu lesen .. ja, ist ja sehr gut wenn Du das immer so schön verständlich beschreibst.
Aber dennoch teilen mir viele mit, daß sie in den Briefen bzw. Gespächen mit ihrer Kasse bzw. PKV oft dann Erfolg hatten, wenn sie ihre Argumente mit Quellenangaben untermauern konnten. Kann aber sein, daß mich eine ganz andere Klientel anschreibt, einfach weil ich die GKV naturbedingt aus einem ganz anderen Blickwinkel sehe. Ich hoffe nun können wir uns wieder friedlich in Sachverhalten auseinandersetzen ..


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