Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei der AOK Bayern steht es jedem Versicherten frei, in ein KHS seiner Wahl zu gehen, sofern es natürlich kein Privat-KHS ist, bzw. das KHS über die Karte abrechnen kann. Nur eben die Fahrtkosten können nur zum nächsterreichbaren gezahlt werden. Es gibt aber Kassen, die den (evtl.) höheren Pflegesatz vom Versicherten einfordern!