Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)

Thiesi @, (vor 7309 Tagen) @ Tobi

Das klingt für mich nicht nachvollziehbar. Was spielt es für die Kasse für eine Rolle, in welches Krankenhaus ich gehe, um mir meinen Blinddarm entfernen zu lassen? Bleiben wir beim obigen Beispiel: Anstelle einer/eines Bremerin/Bremers könnte ja auch einer/einem Berliner/-in der Blinddarm durchbrechen. Dann könnte die Kasse die Kosten ja auch von niemandem zurückfordern. Warum sollte sie also bei einer/einem Bremer/-in dazu berechtigt sein?

Bye, K&K,
T-Zee


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