Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)

dr.eisenbart, (vor 7322 Tagen) @ richie

Mir ist neu, dass auch Versicherte von Primärkassen ihr Krankenhaus in Deutschland (zumindest unter den Kassen-zugelassenen) frei wählen können. Soweit ich weiss, ist dies nur bei bundesweiten Ersatzkassen der Fall. Wenn also ein Versicherter der AOK-Bremen mit seinem Blinddarm unbedingt in die Charite will, muss er den ggf. höheren Pflegesatz selber bezahlen. Lass mich aber gerne - detailliert - eines besseren belehren.


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