Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)
Mir ist neu, dass auch Versicherte von Primärkassen ihr Krankenhaus in Deutschland (zumindest unter den Kassen-zugelassenen) frei wählen können. Soweit ich weiss, ist dies nur bei bundesweiten Ersatzkassen der Fall. Wenn also ein Versicherter der AOK-Bremen mit seinem Blinddarm unbedingt in die Charite will, muss er den ggf. höheren Pflegesatz selber bezahlen. Lass mich aber gerne - detailliert - eines besseren belehren.