Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo, Herizey,
hmm, also ist die Krankenhauswahl nur frei, wenn dies aus medizinischer Sicht begründbar ist. Habe ich das richtig verstanden? Soweit ich weiss, ist bei den bundesweiten Ersatzkassen aber die Krankenhauswahl immer frei, also egal aus welchen Gründen der Versicherte ein anderes Krankenhaus wählt. Und wenn es "nur" der schlechte Ruf des Krankenhauses um die Ecke ist. Stimmt das? Bei AOKn und IKKn gibt es diese freie Krankenhauswahl nicht, stimmt das? Komplizierte Materie. Vielleicht kannst Du mir helfen. Arbeitest Du bei einer GKV?