Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)
Die freie Krankenhauswahl ist in der Regel bei den Betriebskrankenkassen eingeschränkt. Im Einzelfall kann man dies auch in der Homepage der jeweiligen Kasse nachlesen (z. B. Mobil Oil), vor allem BKKn, die nur regional auf ein oder nur wenige Bundesländer begrenzt sind, schränken die Krankenhauswahl meist ein.
Bei IKKn, AOKn und Ersatzkassen darf man das Krankenhaus normalerweise frei wählen.
Grüße Richie