Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Krankenshauswahl ist idR. in dem Sinne frei, dass bei nachgewiesener medizinisch besserer Versorgung in ein anderes Krankenhaus gewechselt werden kann.
Bei einem Termin (also keine Notfalleinlieferung) hat man die freie Fall zwischen allen Krankenhäusern (kassenzugelassen) in einem bestimmten Bereich (der so bei 50 km) liegt. Sollte - um im Beispiel zu bleiben - der Blinddarm aus medizinischer Sicht besser in Berlin als in Bremen behandelt werden können, so kann auf Antrag auf das weiter entfernte Krankenhaus genommen werden