Re: GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)

Tobi @, (vor 7319 Tagen) @ Ludwig Köster

Wenn ich mich noch richtig erinnern kann, hat jeder eine freie Krankenhauswahl.
Sollte aber ein anderes Krankenhaus als eines der nächstgelegenen gewählt werden und ist dies nicht medizinisch begründet, wird die Krankenkasse die Differenz des ggf. höhren Rechnungsbetrages dem Mitglied in Rechnung stellen.
Genauso sieht es bei der Erstattung der Fahrtkosten aus.


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