Re: Auszahlung einer Lebensversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei im konkreten anzunehmender freiwilliger Mitgliedschaft als Rentner in einer GKV, kann die jeweilige Kassensatzung festlegen, daß u.a. bei Auszahlung einer Lebens- oder Rentenversicherung 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag angesetzt werden. Bedeutet, daß bei privater Altersvorsorge in Höhe von 100.000€ die Kasse über zehn Jahre rund 14.000€ bzw. monatlich fast 115€ zusätzlich zum laufenden Beitrag einfordert!
Das Landessozialgericht in Baden-Württemberg hatte zuletzt mit L11KR 2896/08** einen solchen Fall abschlägig entschieden. Ausweg? Einfach frühzeitig in eine Kasse wechseln, die eine derartige "Schröpfungspraktik" in ihrer Satzung nicht vorsieht oder privat Versichern, wo sämtliche Alterseinnahmen nicht in Betrachtung kommen. Fragen? ePost
* http://www.tk-online.de/tk/im-ruhestand/freiwillig-versicherte-rentner/beitragspflichtige-einnahmen/149830
** http://berlinlaw.blog.de/2009/09/11/boeses-erwachen-6941433/