Re: Beiträge aus Versorgungsbezügen (Gesetzliche Krankenkassen)
Vielen Dank Jan,
Es ist mir bekannt, dass die Beiträge seit 01.01.04 für alle Rentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge nach dem vollen Beitragssatz zu berechnen sind. Die DAK fordert im Gegensatz hierzu aber einen sog. "erhöhten Beitragssatz" und begründet das mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Diese Begründung kann ich aber nirgendwo finden.
Hiltrud