Re: Beiträge aus Versorgungsbezügen (Gesetzliche Krankenkassen)
viele Dank für die Antwort.
Inzwischen habe ich mich auf Grund des Beitrags von Jan weiter schlau gemacht und habe den § 241a im SGB V entdeckt, den ich so interpretiere:
Da wegen der Fortzahlung von Versorgungsbezügen im Kranheitsfall ja kein Krankengeld anfällt und damit keine erhöhten Kosten für die GKV, ist der übrige Beitragssatz in Höhe des zusätzlichen Beitrags zu mindern.
Gruß
H.