Re: Beiträge aus Versorgungsbezügen (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, (vor 7257 Tagen) @ jan

Die GKV hat - ähnlich den Privaten - entdeckt, dass die alten Leute mehr vebrauchen als sie einzahlen.

Also hat Ullachen Schmidt sich gedacht: Wenn jetzt die PKV für die Rentner immer teurer wird, warum soll denn dann die GKV für die Rentner mit Rentenbeginn soviel billiger werden. Denn bei einem Rentner fällt ja meist das Gehalt, und die Notwendigkeit, die Lohnfortzahlung weiterhin zu versichern, entfällt.

So und nun ist man auf die gloriose Idee gekommen, den Rentnern weiterhin die Lohnfortzahlung in Rechnung zu stellen. Doch da diese ja keine Lohnfortzahlung mehr erhalten können, nennt man das ganze jetzt Beitragszuschlag für Versorgungsbezüge. Ist aber gleich hoch wie die Lohnfortzahlung nach der 6. Woche.

Genauso müssen ja Rentner jetzt die Pflegeversicherung ganz zahlen - denn sie produzieren ja die Hauptkosten.

Hier hat man ganz versteckt und hinter viel Wort- und Gesetzesnebel die Beiträge für Ältere erhöht und damit ein Prinzip der PKV auf die GKV angewendet.

Bizarr wird die ganze Sache jetzt nur, wenn zuvor freiwillig Versicherte keine Lohnfortzahlung versichert hatten, da unnötig (Beamte) oder nicht gewollt oder privat abgesichert (Selbständige), und jetzt im Alter Versorgungsbezüge erhalten. Dann wird plötzlich mehr Beitrag (zumindest in Prozent, manschmal auch in Euro) fällig, als diese je im Arbeitsleben bezahlt haben.

Die GKVen interpretieren hier sogar Renten aus Versorgungswerken und Entpflichtungsbezüge entpflichteter Beamter (keine Pension) als Versorgungsbezüge.
Allein der, der von Häusern oder Aktiengewinn lebt und freiwillig in die GKV eingezahlt hat, kann sich vor diesem Beitragszuschlag retten.
Auf so etwas kann dann doch nur wieder Ullachen kommen!


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