Re: Beiträge aus Versorgungsbezügen (Gesetzliche Krankenkassen)
Versorgungsbezüge sind tatsächlich seit dem 01.01.2004 mit dem allgemeinen Beitragssatz zu verbeitragen. ( § 248 Fünftes Sozialgesetzbuch)
Auch wenn die DAK gepennt hat, ist hier leider rückwirkend der Beitrag nach zu zahlen, da eine Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Ich vermute mal die DAK hatte Prüfer im Haus denen das aufgefallen ist.
Sie könnten zwar gegen der zur spät veranschlagten Beitragrechnung klagen (einige Krankenkassen sind kulant und nehmen es auf Ihre Kappe und setzen den neuen Beitrag für die Zukunft an) aber bei der DAK wäre ich nicht so optimistisch.
Jan