Beiträge aus Versorgungsbezügen (Gesetzliche Krankenkassen)

Hiltrud @, (vor 7258 Tagen)

Ich beziehe rentenvergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) und war bisher mit 13,8% bei der DAK beitragspflichtig (freiwillig KV).
Jetz fordert die DAK einen Beitragssatz von 14,7%! und eine Nachzahlung von 0,9% rückwirkend seit 01.01.2004 . Sie bezieht sich auf das GKV-Modernisierungsgestz (GMG). Es besteht ein Einzugsverfahren für die Beiträge, die DAK hatte nach deren Mitteilung "die Erhöhung der Beitragspflicht" übersehen.
Ich finde keine Begründung für die Berechtigung einer erhöhten Beitragspflich im Netz und 2. wenn die DAK "pennt", kann sie dann einfach den über Jahre evtl. gerechtfertigten rückständigen Betrag einfordern?
Wer kennt sich da aus?
Hiltrud


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