GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

yuser, Freitag, 01.10.2021, 20:34 (vor 1159 Tagen) @ yuser

Es hat mir selber keine Ruhe gelassen, deshalb recherchiert:

Link PKV-Verband

Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung.

Wie ich vermutet hatte, Du könntest dein Kind also in einem Vollkostentarif versichern, sofern die Gesundheitsprüfung natürlich bestanden wird.
Nicht jedes Unternehmen versichert die Kinder selbstständig aber das lässt sich ja herausfinden.


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