GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 05.09.2021, 22:02 (vor 1185 Tagen) @ Darinka156

Hallo,
na ja, im Grundsatz kann das so funktionieren, allerdings würde ich dringend dazu raten, das Kostenerstattungsverfahren vorher mit der Kasse abzusprechen bzw. abzuklären und auch was den Kinderarzt/ärztin angeht, würde ich das vorher abklären. Damit hast du auf jeden Fall im Vorfeld schon verhindert, dass sich die Kasse später querstellt.
Denn es gibt immer noch das SGB V und dort den § 13 - Kostenerstattungsverfahren
Gruss
Czauderna


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