GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

yuser, Freitag, 01.10.2021, 08:50 (vor 1149 Tagen) @ Darinka156

Das kann ich leider nicht, da um ein Kind in einer PKV zu versichern, muss mindestens ein Elternteil in PKV sein, oder?
Da bin ich mir tatsächlich nicht ganz sicher. Die Familienversicherung besteht Kraft Gesetz, so ist es bei mir ja quasi auch - nur nutze ich diese nicht und ist bei der GKV auch nicht „angemeldet“ oder angezeigt. Im Prinzip besteht bei meinem Kind aber damit auch eine Doppelversicherung, die jedoch „akzeptiert“ ist und auf die von der PKV auch hingewiesen wurde. Ok, meine Frau ist in der PKV mit Beihilfeanspruch, ja. Aber lass mal prüfen, ob dein Kind nicht ggf. trotz Familienversicherung (sofern Du das willst und bezahlen kannst und es passt) in einem Vollkostentarif versichert sein kann.


Oh jeh, dann lief das mit der Risikoprüfung ja wirklich extrem suboptimal. Wenn die sich einmal festgebissen haben, dann wird’s ernsthaft schwierig.


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