GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 05.09.2021, 22:25 (vor 1173 Tagen) @ Darinka156

Hallo,
ich würde erst mal keine andere Begründung gegenüber der Kasse anbringen als die, dass der Kinderarzt eben keine Kassenzulassung hat und dann auf die Antwort der Kasse warten. Erst wenn die Kasse auf einer "anderen" Begründung besteht, kann man sich immer noch Gedanken machen, zumal die Kasse verpflichtet wäre, in diesem Fall im Rahmen ihrer Beratungspflicht die Gründe zu benennen, die anerkannt würden.
Gruss
Czauderna


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