GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 29.09.2021, 18:24 (vor 1149 Tagen) @ yuser

Hllo,
Wie sieht es dann aus wenn die stationäre Behandlung eben nicht im Kostenerstattungsverfahren läuft? Plakativ und vielleicht etwas plump aber gibt man dann dem Notarzt / Rettungswagen die Chipkarte (sofern dafür noch Zeit ist bzw. die Frau rückt z.B. die Karte raus) ?
rausrücken muss man die Krankenversichertenkarte nicht, höchstens zeigen, damit der Kostenträger festgestellt werden kann,natürlich geht auch "nachreichen"

Z.B. Allergie, ggf. anaphylaktische Reaktion… Notarzt kommt, Rettungswagen kommt… es geht ab ins Krankenhaus, jedoch erfolgt dort z.B. nur noch eine Überwachung, da der Notarzt vor Ort schon mit Cortison etc. behandelt hat…
dürfte auch kein Problem sein, zahlt die GKV-Kasse

Da keine stationäre Aufnahme erfolgt sondern ambulant in der Notaufnahme behandelt wurde befinden wir uns hier wieder im Kostenerstattungsverfahren, wo eine Rechnung nach GOÄ kommt… davor aber dem Notarz/ Rettungswagen die Chipkarte gegeben…
ja, dann zahlt eben die GKV-Kasse die Rechnung, es sei denn der Patient teilt dem Rettungsdienst mit, dass er gerne die Rechnung hätte, was aber letztendlich der Kasse egal ist.

Variante 2: gleiches wie oben, nur jetzt erfolgt eine stationäre Aufnahme (d.h. jetzt sind wir stationär wieder nicht mehr im Kostenerstattungsverfahren).
siehe oben

Kompliziert, oder hab ich nur ein Knoten im Kopf?
vielleicht nur einen kleinen Knoten - obwohl die Transportkosten an die Hauptleistungen geknüpft ist, muss die Krankenkasse (GKV)in diesem Fall trotzdem ihren Anteil zahlen - ob an das Transportunternehmen oder an den Versicherten spielt keine Rolle.
Wenn es einen Vorteil gibt, dann läge der auf der Seite der Zusatzversicherung, die bei direkter Bezahlung durch die Kasse keine Aufwendungen hätte und im anderen Fall, wenn die Transportkosten für Selbstzahler nicht höher als die Vertragssätze sind, allenfalls für die Zuzahlung (10,00 € pro Fahrt) und den Verwaltungskostenabschlag
in Anspruch genommen würde

Gruss
Czauderna


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