GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

Darinka156, Sonntag, 05.09.2021, 22:19 (vor 1173 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank! Ja, selbstverständlich würde ich Kostenerstattungsverfahren schriftlich bei der Kasse zum Quartalsbeginn beantragen.

Und welche "soziale oder medizinische Gründe" können die GK überzeugen, dass ich zu diesem konkreten Kinderarzt ohne Kassenzulassung mit meinem Kind gehe? Dass alle andere Kinderärzte im Umkreis keine neuen Patienten annehmen gilt nicht, da es

1. in unserer Gegend nicht so ist und
2. ich dass nicht durch schriftliche Absagen belegen kann.

Vielen herzlichen Dank für die Antworten und Unterstützung.


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