Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Mittwoch, 18.07.2018, 21:41 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

ja, ja ... ich sagte ich ja - das Briefpapier macht den Unterschied.

vielleicht sollten Sie es mal in bunt probieren - ein Tipp: im Zweifelsfall geht es immer nach den tatsächlichen Verhältnissen.

Versicherungsvermittler - da bin ich ja bei Dir!

???

Meine Meinung ist valide und begründet ... ihre ist anonymes Geschwätz ....

in dem Fall wohl nicht - und meine Meinung ist im Gegensatz zu Ihren mit Quellen belegt. Aber wenn die sachlichen Argumente ausgehen, muss man zu anderen greifen, nicht wahr?

Gruß
GKVler


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